Anlage 1 VwFAngAusbV 1999
(Fundstelle: BGBl. I 1999, S. 1032 - 1035) Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und KenntnisseLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse1231Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) 1.1Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1)a)Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung beschreibenb)Rechtsform und Aufbau des Ausbildungsbetriebes erläuternc)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen1.2Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2)a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreibenb)Zusammenhänge zwischen der Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsplan darstellenc)Notwendigkeit und Möglichkeiten beruflicher Fortbildung sowie deren Nutzen für die persönliche und berufliche Entwicklung aufzeigend)Bedeutung, Zusammensetzung und Aufgabenstellung der Personalvertretung im Ausbildungsbetrieb darstellene)Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher oder personalvertretungsrechtlicher Organe erläutern1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen1.4Umweltschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen2Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)a)Dienst- und Geschäftsordnungen sowie ergänzende Vorschriften anwendenb)Schriftgut verfassen und verwalten, Posteingang und -ausgang bearbeitenc)betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzend)persönliche Arbeitsorganisation rationell und zweckmäßig gestaltene)Fachliteratur und andere Informationsmittel nutzenf)Lern- und Arbeitsmethoden aufgabenorientiert einsetzeng)Daten beschaffen, aufbereiten und auswertenh)Termine planen, Fristen überwachen und erforderliche Maßnahmen einleiten3Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)a)Organisation der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreibenb)Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzenc)Auswirkungen der im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Informations- und Kommunikationssysteme auf Arbeitsabläufe, -bedingungen und -anforderungen aufzeigend)Regelungen zur Datensicherheit anwenden, Daten sichern und pflegene)Regelungen zum Datenschutz anwenden4Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)a)externe und interne Dienstleistungen auf der Grundlage des Qualitätsmerkmals der Bürger- und Kundenorientierung erbringenb)Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen anwendenc)Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestaltend)zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragene)Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen aufzeigenf)Wirkungen des eigenen Handelns auf Betroffene und auf die Öffentlichkeit bewerten5Verwaltungsbetriebswirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) 5.1Betriebliche Organisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1)a)Zusammenhänge zwischen Aufgaben, Aufbauorganisation, Entscheidungsstrukturen und Ablaufplanung des Ausbildungsbetriebes darstellenb)betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen5.2Haushaltswesen(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2)a)Ziele und Notwendigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsplanung begründenb)bei der Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes mitwirkenc)Haushaltsmittel unter Berücksichtigung von Möglichkeiten des flexiblen Mitteleinsatzes bewirtschaftend)Haushaltsgrundsätze anwendene)Rechnungen prüfen, Kassenanordnungen fertigenf)Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlaß von Forderungen prüfeng)Zahlungsvorgänge bearbeiten5.3Rechnungswesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.3)a)Zweck und Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb erläuternb)Kosten und Leistungen erfassen und berechnenc)doppelte und kameralistische Buchführung unterscheiden, Buchungsvorgänge bearbeitend)betriebstypische Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführene)Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument am Beispiel des Ausbildungsbetriebes beschreiben5.4Beschaffung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.4)a)Beschaffungsgrundsätze anwendenb)Sachgüter beschaffen und bewirtschaften6Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6)a)Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstverhältnisse hinsichtlich Rechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheidenb)Vorgänge im Zusammenhang mit der Einstellung und dem Ausscheiden von Beschäftigten bearbeitenc)Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeitend)Vorgänge im Zusammenhang mit personellen Veränderungen, insbesondere Höhergruppierungen und Umsetzungen bearbeitene)Vergütungen berechnenf)Arbeitnehmerschutzgesetze anwendeng)Beteiligungsrechte bei der Personalsachbearbeitung berücksichtigenh)Ziele und Instrumente der Personalentwicklung beschreiben7Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 7)a)Rangordnung von Rechtsquellen beachtenb)Rechtsgrundsätze des Verwaltungshandelns anwendenc)Grundsätze des Verwaltungsverfahrens anwendend)Verwaltungsakte vorbereiten und entwerfene)Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten prüfenf)Widersprüche auf Form und Fristeinhaltung prüfeng)förmliche Zustellung veranlassenAbschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung BundesverwaltungLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse1231.1Fallbezogene Rechtsanwendung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.1)a)Sachverhalte ermitteln, unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und Rechtsfolgen feststellenb)bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe unterscheidenc)Ermessensentscheidungen unter Berücksichtigung von Ermessensspielräumen vorbereitend)Entscheidungen begründen1.2Verwaltungshandeln in Arbeitsgebieten des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.2)a)Zuständigkeiten und Leistungen erläuternb)Arbeitsabläufe einhalten und Verfahrensregelungen anwendenc)bereichsbezogene Arbeitsaufgaben kostenbewußt planen und ausführend)Richtigkeit und Vollständigkeit der Arbeitsergebnisse prüfene)Informationen und Daten des Arbeitsgebietes unter Berücksichtigung fachspezifischer Materialien beschaffen, auswerten und verwendenf)Fachauskünfte erteilen1.3Personalwirtschaft (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.3)a)die Notwendigkeit von Personalbedarfsplanungen erläuternb)Stellenausschreibungen nach betrieblichen Vorgaben bearbeitenc)Bewerbungen nach betrieblichen Kriterien auswerten und bearbeitend)Vorschriften, Verfahren und Auswirkungen der Planstellen- und Stellenbewirtschaftung erläuterne)Auswirkungen unterschiedlicher Arbeitsformen und flexibler Arbeitszeiten auf die Personalwirtschaft an Beispielen des Ausbildungsbetriebes aufzeigenf)bei der Personaleinsatzplanung und deren Umsetzung mitwirken, insbesondere Dienstpläne erstelleng)Vorgänge im Zusammenhang mit Abordnungen und Versetzungen bearbeiten; Reisekosten berechnenh)bei der Ermittlung des Fortbildungsbedarfs mitwirken, Bildungsmaßnahmen ausschreiben, Entscheidungen über die Bewerberauswahl vorbereiten und umsetzen